Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, kann man verschieden definieren:
Im normalen Sprachgebrauch ist es üblich, IGeL als „Selbstzahlerleistungen“ zu bezeichnen, und damit alle Leistungen zu meinen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatlog der gesetzlichen Krankenkassen gehören.
Das Gesetz (§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot) fordert, dass von den gesetzlichen Krankenkassen nur solche Leistungen gezahlt werden, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" und der "Lebenserhaltung, Schmerzfreiheit, Heilung, Linderung, Sicherheit, Lebensqualität" dienen.
IGeL Leistungen, der sogenannte "zweite Gesundheitsmarkt", sind gerichtet auf Maßnahmen, die "sinnvoll, nützlich, wünschenswert, optimal" sind und dem Wohlbefinden, der maximalen Sicherheit, dem Komfort, der Fitness oder der Schönheit dienen.