Logopädische Behandlungen

Sprachtherapie für Klein- und Vorschulkinder ist sinnvoll, wenn:

  • die expressive Sprache, Sprachverständnis oder Wortschatz und Grammatik nicht dem Alter angemessen entwickelt sind
  • bestimmte Laute nicht oder falsch gebildet werden
  • die Sprachentwicklung durch eine Hörstörung oder auditive Wahrnehmungsstörung beeinträchtigt ist
  • der Redefluss in Form von Stottern oder Poltern gestört ist
  • Stimmschwierigkeiten (Heiserkeit...) bestehen
  • Sprechangst oder Schweigen vorliegen

Sprachtherapie für Schulkinder ist sinnvoll, wenn:

  • eine auditive Wahrnehmungsstörung oder Sprachentwicklungsstörung als Ursache für Schwierigkeiten des Lesens oder Schreibens bestehen
  • eine Zungenfehlfunktion oder ein falsches Schluckmuster bestehen (meist in der kieferorthopädischen Behandlung oder in Zusammenhang mit Lispeln festgestellt)
  • Redeflussstörungen wie Stottern oder Poltern die Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit hemmen

Therapie im Erwachsenenalter ist sinnvoll bei:

  • Sprech- und Sprachschwierigkeiten oder Sprachverständnisschwierigkeiten nach Schlaganfall oder neurologischen Erkrankungen
  • eingeschränkter Belastungsfähigkeit der Stimme aus organischen, funktionellen oder psychischen Gründen
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern), die das berufliche Vorankommen behindern

 

Logopädische Behandlungen werden nach Verordnungen des Arztes (Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt, Neurologe, Hausarzt) von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Patienten ab 18 Jahren müssen einen Eigenanteil von 10%, zuzüglich 10€ Rezeptgebühr zahlen.

Kinder oder Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, sind ausgenommen.

Logopädische Praxis

Mechthild Busch und Astrid Fuchs
Sours-Allee 13a
55276 Dienheim

info (at) logopaedie-busch-fuchs.de
Tel.: 06133-509695

Fax: 06133-509695